Veröffentlichungen

  • Beelitzer Nachrichten

  • Seddiner Seekurier

  • Fläming Bote Brück
  • Regionale Zeitung Michendorf
  • Heimatblatt
  • Der Havelbote

 

 

Wichtiger Hinweis: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der in ihm behandelten Thematik machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen. 

 

 

Trunkenheitsfahrt – Problematik E-Scooter

 

Wer in der Stadt unterwegs ist, kommt nicht mehr um E-Scooter herum: Sie stehen im wahrsten Sinne des Wortes überall. Und die Fahrer sind mit ihnen auch überall unterwegs. Schnell sind sie einsetzbar und wiederum kann man schnell von A nach B mit ihnen kommen. Zum Problem kann dies allerdings dann werden, wenn Alkohol im Spiel ist. Fraglich ist, ob es sich bei einem E-Scooter um ein Kraftfahrzeug handelt und daher der für Kraftfahrer geltende Grenzwert für die Anwendung des Straftatbestands der Trunkenheit im Verkehr auch für Führer von E-Scootern gilt. Dies hat zuletzt das Landgericht Wuppertal so entschieden. Die Kfz-Eigenschaft wurde hier bejaht und die für Kfz-Fahrer geltenden Promillegrenzen angewendet. Eine obergerichtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht bis heute aus. Schon wenig Alkohol im Blut kann daher mit dem E-Scooter zu erheblichen Konsequenzen führen. Wer mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 mit dem E-Scooter fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit verbunden mit erheblichen Geldbußen. Ab 0,3 Promille kann sich der E-Scooter-Fahrer bereits strafbar machen, wenn dieser alkoholbedingt auffällig wird. Mit mehr als 1,1 Promille ist das Fahren dann generell eine Straftat. Für Fahranfänger in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar die Null-Promille-Grenze. Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie zunächst keine Angaben machen (auch nicht zur Fahrereigenschaft) und die Angelegenheit einem spezialisierten Rechtsanwalt Ihrer Wahl übergeben. Dieser wird die Verfahrensakte anfordern und nach entsprechender Auswertung die notwendige weitere Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen, um das bestmöglich eErgebnis für Sie zu erzielen. Eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht übernimmt im Übrigen die anwaltlichen Kosten und ersetzt die laut Bußgeldbescheid festgelegten Verwaltungsgebühren und Auslagen. Fachanwältin für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Antje Toepel-Berger – Rechtsanwälte . Fachanwälte Toepel . Toepel-Berger

 

 

Corona Soforthilfe zurückzahlen?!

Das neue Jahr 2022 ist wiederum mit neuen Herausforderungen gestartet. Viele Selbständige und Freiberufler wurden von einem Schreiben der ILB zur Überprüfung der erhaltenen Corona-Soforthilfe überrascht. Ging man doch davon aus, dass es sich nach medialen und politischen Bekundungen um einen "nicht zurückzuzahlenden" Zuschuss im Rahmen der Corona-Pandemie-Auswirkungen handeln würde. 

Nach erfolgter Bundestagswahl nun das überraschende Schreiben, welches wiederum viele Betroffene vor existentielle Probleme stellt und dies bei leeren Ladengeschäften, diversen Hygieneauflagen und gesteigerten Energie- und Lebenshaltungskosten. 

Das Schreiben der ILB benennt vorwiegend eine Frist bis zum 18. 02. 2022. Eine Nichtreaktion stellt keine gute Option dar. Auch stellt das Aufforderungsschreiben der ILB noch kein Rückforderungsbescheid dar. Da die Frist naht, besteht die Möglichkeit zunächst eine Fristverlängerung bei der ILB zu stellen. Gern können Sie sich kurzfristig mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl in Verbindung setzen, um sich zur möglichen Vorgehensweise beraten zu lassen und die weiteren Schritte abzustimmen. Sie sollten hierzu das damalige ausgefüllte Antragsformular, den Bewilligungsbescheid und das nunmehrige Aufforderungsschreiben der ILB vorlegen.

 

 

Neuer Bußgeldkatalog ab November 2021

Still und leise ist zum 09. 11. 2021 der neue Bußgeldkatalog mit merklichen Erhöhungen der Geldbußen in Kraft getreten. Im Vergleich zum vorjährigen Versuch der Verschärfung des Bußgeldkataloges ist nunmehr zwar kein Fahrverbot mehr bereits ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts vorgesehen, jedoch wurden die Geldbußen deutlich erhöht bzw. sogar verdoppelt! Auch das Parken im Halte- und Parkverbot wird nahezu das Doppelte kosten. Die Autofahrer werden also künftig nicht nur mit steigenden Spritkosten sowie den Auswirkungen der Corona-Maßnahmen belastet, sondern auch beim Zu-Schnell-Fahren und Falschparken ordentlich zur Kasse gebeten. Mandanten rügen schon 2 Tage nach Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges ein nochmals deutlich gestiegenes Aufstellen von Blitzern an teils fraglichen Stellen bzw. eine erhöhte Ordnungsamtstätigkeit. Entgegen vieler anderer europäischer Länder werden „Blitzerstellen“ überwiegend nicht vorher angekündigt bzw. hiervor gewarnt. Eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht dürfte daher mehr denn je ratsam sein. Diese übernimmt die anwaltlichen Kosten und ersetzt die laut Bußgeldbescheid festgelegten Verwaltungsgebühren und Auslagen. Sollten Sie daher einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie zunächst keine Angaben (auch nicht zur Fahrereigenschaft) machen und die Angelegenheit einem spezialisierten Rechtsanwalt Ihrer Wahl übergeben. Dieser wird die Bußgeldakte anfordern und nach entsprechender Auswertung die notwendige weitere Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen. Fachanwältin für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Antje Toepel-Berger – Rechtsanwälte . Fachanwälte Toepel . Toepel-Berger

      

 

Unfallschadensregulierung – Kürzungen der Kostenpauschale

Gern kürzen gegnerische Pkw-Haftpflichtversicherer auch die dem Geschädigten eines Verkehrsunfallereignisses zustehende Kosten- oder sogenannte Auslagenpauschale. Zur Begründung wird durch Versicherer angeführt, dass 15,00 oder 20,00 € als Kostenpauschale unter Berücksichtigung der Änderungen der Kommunikationsbranche für den Geschädigten ausreichend seien. So seien Telefonkosten heute durch Flatrates abgedeckt und Portokosten fallen durch die Kommunikation via E-Mail etc. gar nicht mehr an. Hierzu hat das Oberlandesgericht Celle in einem aktuellen Urteil Stellung genommen und hält im Ergebnis an einer Kostenpauschale in Höhe von 25,00 € fest. Diese sei auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt angemessen. Letztlich dürften auch steigende Fahrkosten auf Grund von höheren Spritpreise und auch höhere Stromkosten in Folge der heutzutage vorherrschenden digitalen Kommunikation nicht außer Acht gelassen werden. Letztlich sollte sich der Geschädigte in einer Verkehrsunfallsache Kürzungen des gegnerischen Pkw-Haftpflichtversicherers nicht ohne Weiteres bieten lassen.

Der Geschädigte hat stets das Recht, neben einer freien Anwaltswahl auch seinen eigenen freien Sachverständigen zu beauftragen. Sowohl die ortsüblichen Honorare des Sachverständigen, aber auch die anwaltlichen Gebühren des eigenen Anwalts des Geschädigten hat der gegnerische Pkw-Haftpflichtversicherer im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfallereignisses zu erstatten. Suchen Sie unmittelbar nach dem Verkehrsunfall einen spezialisierter Rechtsanwalt Ihrer Wahl auf und lassen Sie sich umfassend beraten und stimmen mit diesem die weitere Verfahrensweise ab.

Fachanwältin für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Antje Toepel-Berger -Rechtsanwälte . Fachanwälte Toepel . Toepel-Berger

 

 

Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall – Kürzung der Desinfektionskosten

Immer wieder kürzen gegnerische Pkw-Haftpflichtversicherer diverse Schadenpositionen. Diese Kürzungsmentalität sollte sich der Geschädigte jedoch nicht ohne Weiteres gefallen lassen. So nehmen gegnerischen Pkw-Haftpflichtversicherer gegenwärtig gern Kürzungen im Bereich veranschlagter Desinfektionskosten vor. Dies wird damit begründet, dass der  Schädiger mit solchen Schadenpositionen nicht rechnen könne. Diese Begründung erscheint bereits auf den ersten Blick – ohne Sichtung der aktuellen Rechtsprechung – fraglich zu sein.

Schließlich wäre diese Begründung allenfalls in den ersten Tagen der Corona-Pandemie möglicherweise zum Tragen gekommen. Jedoch hält die Pandemielage nunmehr bereits diverse Monate an, so dass der Schädiger zwischenzeitlich bekannterweise damit rechnen muss, dass zu einer Fahrzeugreparatur auch der Desinfektionsvorgang gehört, welchen auch die Kfz-Werkstätten einhalten müssen. Die Vornahme von Desinfektionsmaßnahmen ist daher heutzutage weder ungewöhnlich noch überraschend. Entsprechend argumentieren auch befürwortend diverse Gerichte. Lassen Sie sich daher direkt nach einem Unfallereignis durch einen spezialisierter Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten, möglichst auch ohne zuvor den gegnerischen Versicherungsfragebogen auszufüllen und bereits diverse Unterschriften geleistet zu haben. Ihr Rechtsanwalt wird mit Ihnen die weitere Verfahrensweise abstimmen und kann – soweit erforderlich – auch die polizeiliche Verfahrensakte anfordern. Zu erwähnen ist hierbei auch, dass der gegnerische Pkw-Haftpflichtversicherer dazu verpflichtet ist, die Anwaltskosten des Geschädigten zu erstatten.

Fachanwältin für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Antje Toepel-Berger - Rechtsanwälte . Fachanwälte Toepel . Toepel-Berger

 

 

Bußgeldverfahren - Fahrverbote verhindern bzw. vermeiden!

Soweit ein Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß mit einem Fahrverbot verbunden ist, steht der Betroffene meistens in der Bredouille, insbesondere beruflich auf seinen Führerschein angewiesen zu sein und infolge des Fahrverbots droht gegebenenfalls eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. In einem solchen Härtefall sollte auf jeden Fall zunächst fristgerecht gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden. Auch sollte von voreiligen Anerkennungen der Fahrereigenschaft abgesehen werden. Die Kompensation eines Fahrverbots oder dessen Umwandlung ist durchaus nicht einfach. Keine bzw. wenige Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg zu haben, kann daher positiv sein, um ein Fahrverbot zu vermeiden. Ergänzend können Gesichtspunkte wie die notwendige Pflege eines Angehörigen, die Erledigung von Einkäufen, die notwendigen Fahrten zum Arzt oder Kinder die zur Schule oder Kita gebracht werden müssen, eine Rolle spielen. Sollten Sie daher einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie zunächst keine Angaben machen (auch nicht zur Fahrereigenschaft) und die Angelegenheit einem spezialisierten Rechtsanwalt Ihrer Wahl übergeben. Dieser wird die Verfahrensakte anfordern und mit Ihnen die weitere Vorgehensweise abstimmen. Eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht übernimmt die anwaltlichen Kosten und ersetzt Ihnen sogar die laut Bußgeldbescheid festgelegten Verwaltungsgebühren und Auslagen.  Fachanwältin für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Antje Toepel-Berger - Rechtsanwälte . Fachanwälte Toepel . Toepel-Berger

 

 

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Entziehung der Fahrerlaubnis

Nach einer Fahrerflucht können neben einer erheblichen Geldstrafe eine Eintragung von drei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg und u. a. ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen, wobei letztgenanntes oftmals den erheblichsten Einschnitt für den Betroffenen, insbesondere in beruflicher Hinsicht, darstellen dürfte. Gerade auf die Fahrerlaubnis ist eine Vielzahl der Menschen angewiesen. Maßgeblich für eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist, wie hoch der Fremdschaden ausfällt. Die Grenze zur Annahme eines bedeutenden Schadens wurde inzwischen teilweise angehoben. Die Landgerichte Landshut, Nürnberg-Fürth und auch das Landgericht Stralsund bejahen einen bedeutenden Fremdschaden erst ab einem Nettoreparaturschaden von 2.500,00 €. Begründet wird dies mit den erheblich gestiegenen Fahrzeugreparaturkosten und der neuen Fahrzeugkonstruktion. Für einen Laien ist zudem nicht immer sofort erkennbar, ob es sich bei einem Unfallschaden um einen bedeutenden Fremdschaden handelt oder nicht. Andere Gerichte sehen einen bedeutenden Fremdschaden immer noch deutlich geringer bei 1.500,00 € an. Auf Grund der erheblichen Folgen eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort sollte der Betroffene zunächst vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und gegebenenfalls auch keine Angaben zur Fahrereigenschaft tätigen. Weiterhin sollte ein Betroffener umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen und sich umfassend beraten lassen. Ihr Rechtsanwalt kann die Ermittlungsakte anfordern und mit dem Betroffenen nach erfolgter Auswertung die weitere Verfahrensweise besprechen. Sofern eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese u. a. bei fahrlässigen Verkehrsstrafsachen die anwaltlichen Kosten. Bei vorsätzlichen Delikten wird zunächst eine vorläufige Deckung gewährt und im Falle der Einstellung des Verfahrens die Kosten im vollen Umfang getragen. Fachanwältin für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Antje Toepel-Berger - Rechtsanwälte . Fachanwälte Toepel & Toepel-Berger

 

 

 

Verkehrsunfall – dem gegnerischen Pkw-Haftpflichtversicherer Paroli bieten!

Ein nicht schulhaft verursachter Verkehrsunfall ist stets äußerst ärgerlich. Da klingt der Anruf oder das erste Anschreiben der gegnerischen Pkw-Haftpflichtversicherung mit dem Angebot einer schnellen und unkomplizierten Schadenregulierung recht verlockend. Diese würde Ihnen sogleich einen eigenen Gutachter vorbeischicken, welcher den Schadenumfang am Fahrzeug feststellt und diesen dann selbstverständlich vollständig regulieren. Hierbei ist allerdings unter Berücksichtigung der Beauftragung des „hauseigenen“ Gutachters etc. allerhöchste Vorsicht geboten. Die gegnerische Pkw-Haftpflichtversicherung erhofft sich durch die vorgenannte Vorgehensweise natürlich Einsparungen bei der Regulierung Ihres Fahrzeugschadens. Ihnen steht es aber als Geschädigtem eines Verkehrsunfallereignisses frei, ein unabhängiges Gutachten zur Ermittlung des genauen Schadensumfangs nebst Schadenhöhe durch einen Kfz-Sachverständigenbüro Ihrer Wahl erstellen zu lassen. Da es immer mehr Probleme im Bereich angeblich verschwiegener Vorschäden gibt, empfiehlt es sich, bekannte Vorschäden am Fahrzeug dem Gutachter mitzuteilen. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens zur Schadenfeststellung, aber auch die Kosten eines Rechtsanwalts Ihrer Wahl, welcher Sie für die Schadenregulierung bestmöglich aufstellt, müssen im Rahmen der sogenannte Waffengleichheit durch den Pkw-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers erstattet werden. Minderungen oder Kürzungen Ihrer Ansprüche können so seitens der gegnerischen Pkw-Haftpflichtversicherung verhindert werden. Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls sollten Sie sich daher umgehend nach dem Verkehrsunfallereignis selbst an einen Anwalt Ihrer Wahl wenden. Dieser wird mit Ihnen die weitere Verfahrensweise besprechen und die notwendigen Schritte zur Schadenregulierung einleiten. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht verfügen, übernimmt diese - in streitigen Fällen - die anwaltlichen Kosten sowie gegebenenfalls notwendige Gerichtskosten. Fachanwältin für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Antje Toepel-Berger - Rechtsanwälte . Fachanwälte Toepel & Toepel-Berger

 

 

Bußgeldverfahren - Was ist im Falle einer hohen Geschwindigkeitsüberschreitung zu beachten!

Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen einer angeblichen – gegebenenfalls auch sehr hohen - Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten. Teilweise wird seitens der zuständigen Bußgeldstellen bei relativ hohen Geschwindigkeitsübertretungen ein vorsätzlicher Geschwindigkeitsverstoß verbunden mit einer erheblich höheren Geldbuße angenommen. Entsprechend wird auch zum Teil von Gerichten vorgetragen.

Dem kann aber nicht ohne Weiteres gefolgt werden. Letztlich kann nicht allein aus der verhältnismäßig hohen Geschwindigkeitsmessung auf einen möglichen Vorsatz des Betroffenen geschlossen werden. Gegebenenfalls wurde vom Betroffenen ein Vorschriftszeichen übersehen oder dieses war verdeckt und die äußeren Gegebenheiten, wie beispielsweise eine breit ausgebaute Autobahn, gaben keinerlei Anlass, eine erhebliche Geschwindigkeitsbegrenzung anzunehmen.

Zu beachten ist jedoch auch, dass der Betroffene im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h ein Jahr lang unter einer Art von „Bewährung“ steht. Denn im Falle einer weiteren Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres wird ein einmonatiges Fahrverbot wegen einem sogenannten beharrlichen Pflichtenverstoß angeordnet.

Sie sollten den Verstoß bei Erhalt des Anhörungsbogens daher nicht gleich zugeben oder die Fahrereigenschaft einräumen. Suchen Sie daher mit dem Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl auf. Dieser hat die Möglichkeit die Verfahrensakte anzufordern und entsprechend mit Ihnen auszuwerten sowie wird mit Ihnen die weitere notwendige Verfahrensweise abstimmen. Eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht (teilweise auch rückwirkend abschließbar) übernimmt die anwaltlichen Kosten und ersetzt Ihnen sogar die laut Bußgeldbescheid festgelegten Verwaltungsgebühren und Auslagen. Fachanwältin für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Antje Toepel-Berger - Rechtsanwälte . Fachanwälte Toepel & Toepel-Berger

 

 

Bußgeldverfahren - Rotlichtverstoß

Nach Blick in den Briefkasten öffnen Sie die Post der Bußgeldstelle. Hier wird Ihnen vorgeworfen, bei Rotlicht über eine Lichtzeichenanlage gefahren zu sein. Dies können die meisten Betroffenen zunächst in keinster Weise nachvollziehen. Grundsätzlich wird zwischen einem einfachen (Rotphase kürzer als 1 Sekunde) und einem qualifizierten Rotlichtverstoß (länger als 1 Sekunde Rotlicht) unterschieden. Beim Überfahren einer roten Ampel (unter 1 Sekunde) drohen - ohne Gefährdung - eine Geldbuße von mindestens 90,00 € Euro sowie die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister in Flensburg. Der qualifizierte Rotlichtverstoß hat ebenfalls erhebliche Folgen. Hier droht eine Geldbuße von mindestens 200,00 €, zwei Punkte im Fahreignungsregister / Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei Erhalt des Anhörungsbogen oder eines Bußgeldbescheides sollten Sie nicht ohne Weiteres die Fahrereigenschaft einräumen oder den Verstoß zugeben. Ein anwaltliches Vorgehen hiergegen kann sich lohnen! Nicht selten kommt es vor, dass Gelblichtphasen zu kurz ausfallen, die Messung der Rotlichtphase unrichtig ist und Fehlmessungen gegeben sind. Fraglich ist hier oft auch die Exaktheit der Messung, zum Beispiel beim Messen durch Polizisten als Zeugen. Gegebenenfalls liegt auch ein sogenanntes augenblickliches Versagen vor und daher ist kein Fahrverbot zu verhängen. Auch kommt eine Umwandlung des Fahrverbots in Betracht. Die Angriffsmöglichkeiten sind vielfältig. Wenden Sie sich nach Erhalt des Anhörungsschreibens bzw. Bußgeldbescheides umgehend an einen spezialisierten Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Ihr Rechtsanwalt kann die Bußgeldakte nebst Unterlagen zur Messung anfordern und mit Ihnen nach erfolgter Auswertung die weitere Verfahrensweise abstimmen. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht verfügen, übernimmt diese die anwaltlichen Kosten und ersetzt Ihnen sogar die laut Bußgeldbescheid festgelegten Verwaltungsgebühren und Auslagen. Fachanwältin für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Antje Toepel-Berger - Rechtsanwälte . Fachanwälte Toepel & Toepel-Berger,

 

 

Sie haben Ihre Kündigung erhalten – was können Sie dagegen unternehmen!

Die Wirtschaftskrise ist auch bei Ihnen angekommen. Viele Arbeitnehmer erhalten zum gegenwärtigen Zeitpunkt ihre Kündigung.

Wenn auch Ihr Arbeitsverhältnis von Ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde, ist hiergegen die Einlegung einer Klage möglich! Das Kündigungsschutzgesetz ist nach wie vor gültig. Die Kündigung muss durch den Arbeitgeber auf jeden Fall schriftlich und unter Einhaltung der Kündigungsfristen erfolgen. Um einen Bestandsschutz seines Arbeitsrechtsverhältnisses nach erhaltener Kündigung zu erreichen, ist die Klageerhebung beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht erforderlich. Die so genannte Kündigungsschutzklage muss nach Erhalt der Kündigung innerhalb einer Frist von drei Wochen beim Arbeitsgericht einreichen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, im gegenseitigen Einvernehmen das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber an Sie zu beenden. Dies ist auch in jedem Stadium des gerichtlichen Verfahrens möglich.

Weiterhin können auf dem Klagewege Ihre gegebenenfalls offenen Lohnansprüche geltend gemacht werden. Ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird Sie gern beraten. Ihre Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht übernimmt die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten. Falls Ihnen kein ausreichendes Einkommen und keine Rechtsschutzversicherung zur Verfügung stehen, besteht auch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, so dass die entstehenden Kosten von der Staatskasse getragen werden. Rechtsanwalt Paul Toepel

 

 

Ihr Arbeitgeber hat Ihren Lohn nicht gezahlt – was nun?

Dies ist keine Seltenheit: Der Arbeitgeber zahlt Ihren Lohn nicht. Diesen benötigen Sie jedoch dringend zum Bestreiten Ihres Lebensunterhalts. Sie arbeiten zunächst trotzdem weiter und fragen sich, wann es ratsam ist, einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Rückständiges Arbeitsentgelt (Lohn oder Gehalt) kann grundsätzlich jederzeit vor dem zuständigen Arbeitsgericht eingeklagt werden. Ob und wann man sich zu diesem Schritt entschließt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Gibt es Hinweise auf eine drohende Insolvenz des Arbeitgebers und zwei oder mehr Monatszahlungen sind bereits offen, sollte Klage erhoben werden. Beachten Sie jedoch, dass die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis einer zweistufigen Ausschlussfrist unterworfen sein können. Diese besagt, dass Ihre arbeitsvertraglichen Ansprüche verfallen, das heißt ersatzlos verloren gehen, wenn Sie sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit geltend machen. In Arbeitsverträgen und tarifvertraglich ist häufig eine zweimonatige Ausschlussfrist vereinbart. In diesem Fall ist eine Lohnklage unvermeidlich, um die zweite Stufe der Ausschlussfrist zu wahren. Zu beachten ist weiterhin die dreijährige Verjährungsfrist für Lohnansprüche. Ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird Sie gern beraten! Ihre Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrechts übernimmt die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten.

Falls Ihnen kein ausreichendes Einkommen und keine Rechtsschutzversicherung zur Verfügung stehen, besteht auch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, so dass die entstehenden Kosten von der Staatskasse getragen werden. Rechtsanwalt Paul Toepel

 

 

 

Wichtiger Hinweis: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der in ihm behandelten Thematik machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.